Energieausweis
Seit Mai 2014 sind Sie als Eigentümer verpflichtet, Käufern, Mietern oder Pächtern einen Energieausweis vorzulegen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht vor, dass sich die zukünftigen Nutzer eines Objekts ein Bild vom Energiebedarf und zu erwartenden Energieverbrauch der Immobilie machen können. Für Bestandsobjekte wird nur im Falle eines “Nutzerwechsels” ein Energieausweis benötigt, also etwa bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung.