AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

  1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner  möglichst  vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Das Angebot ist freibleibend, Zwischenverkauf, -vermietung  oder -verpachtung  bleiben vorbehalten.
  2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressanten selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Angebotnehmer verpflichtet, den Schaden in Höhe der entgangenen Vergütung zu ersetzen.
  3. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und  auf Verlangen auch zu belegen.
  4. Werden von uns angebotene Objekte später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, so sind Sie als Interessent verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Dienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
  5. Die Maklergebühr beträgt bei Kaufvertragsabschluss 3%  zzgl. gesetzl. MwSt. oder abweichend/ höher, wie im jeweiligen Angebot angegeben, mindestens  jedoch 1.500,00 € zzgl. gesetzl.  MwSt.  Bei Abschluss eines Mietvertrages ist die Vermittlung provisionsfrei, soweit gemäß der gesetzlichen Regelung der Vermieter Auftraggeber ist. Die Maklergebühr wird mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder Vermittlung zustande gekommenen Vertrages zur Zahlung fällig. Diese ist auch nach Ablauf der Vermittlungsvereinbarung fällig, wenn zwischen Auftraggeber und unserem Interessent ein Vertrag zustande  kommt.
  6. Der Auftraggeber gewährt für die von uns benannten Interessenten Kundenschutz. Für den Fall des Verkaufs des Objektes ohne uns verpflichtet er sich unter Nennung des Käufers zur Mitteilung über die Beendigung des Auftrages.
  7. Wir sind berechtigt, für beide Vertragsparteien – Auftraggeber und Interessenten – tätig zu sein und mit der jeweiligen Vertragspartei eine Provisionsabrede zu treffen. Wir haben insoweit nicht die Stellung eines sogenannten „Vertauensmaklers“ für nur eine Vertragspartei inne.
  8. Kommt es auf Grund unseres Nachweises oder Vermittlung zum Abschluss eines anderen als im Auftrag genannten bzw. ursprünglich angestrebten Vertrages (z. B. Miete statt Kauf), so steht uns trotzdem eine entsprechende Provision zu.
  9. Die Besichtigung angebotener Objekte, Rückfragen oder die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung unter Anerkennung vorstehender Bedingungen.
  10. Erfüllungsort u. Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.  
Horbes Verwaltungs- und Immobilien GmbH

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